Abgabe der Fanglisten des Vorjahres an den Vereinsvorstand bis Ende Januar

Die aktiven Vereinsmitglieder und die Mitglieder der Jugendgruppe haben bis Ende Januar ihre ausgefüllten Fanglisten beim Vereinsvorstand abzugeben. Dies ist notwendig, damit der Verein die gemäß Hessischer Fischereiverordnung (HFischV) vorgegebene Fangstatistik führen kann und der Vorstand den zukünftigen Besatz entsprechend planen kann.

Die Fanglisten-Vordrucke sind vor Weihnachten mit der Einladung zum Neujahrsempfang und der Jahreshauptversammlung an alle Mitglieder versendet worden. Wer einen weiteren Vordruck benötigt kann sich diesen im Downloadbereich unserer Website oder hier von der Website herunter laden.

Alle gefangenen Fische sind nach Gewässer und Fischart in der Liste einzutragen – egal ob die Entnahme eines Fisches erfolgte oder nicht. Die Einträge in den jeweiligen Größenklassen-Spalten bitte per Strichliste oder Ziffern (5, 8, 12, etc.) machen.

Wer im vergangenen Jahr keine Fische gefangen hat, meldet eine “Fehlanzeige” an den Vorstand. Dies kann auch mündlich bzw. telefonisch oder formlos ohne Verwendung der Liste per Mail, SMS, WhatsApp etc. erfolgen.

Die Abgabe der Listen kann auf folgendem Weg passieren:

  • Persönliche Abgabe bei einem der Vorstandsmitglieder.
  • Postversand der Liste an den Vorsitzenden oder einen der Gewässerwarte.
  • E-Mail-Versand der eingescannten Liste (unscharfe Fotos von Fanglisten sind nicht OK), möglichst im PDF- oder JPEG-Format an die Mailadresse des Vorsitzenden oder eines Gewässerwartes.

 

Vielen Dank an alle Mitglieder, die ihre Listen bereits abgegeben haben und Petri Heil für das aktuelle Jahr.