Beginn der Schonzeit für Aal und Forelle

Am 01. Oktober beginnen die Schonzeiten von Aal und Atlantischer Forelle (Bachforelle, Meerforelle und Seeforelle) gemäß Hessischer Fischereiverordnung (HFischV).

Der Fang bzw. die Entnahme der genannten Fischarten ist ab diesem Datum untersagt, in die Gewässer eingebrachte Aal-Reusen sind zu entfernen.

Die Schonzeit des Aals endet am 01. März, die der Forelle am 31. März. Eine Übersicht der in unseren Gewässern zu beachtenden Schonzeiten und Mindestmaße findet ihr hier.