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Gesetze und Verordnungen
Die für die Ausübung der Angelfischerei in Hessen wichtigsten Regelwerke sind das Hessische Fischereigesetz (HFischG) sowie die Hessische Fischereiverordnung (HFischV), welche im Amtsdeutsch den etwas sperrigen Namen „Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische“ trägt.
Wie der Name sagt, enthält die Hessische Fischereiverordnung praxisorientierte Vorgaben, wie z.B. Schonzeiten und Mindestmaße, die beim Angeln zu berücksichtigen sind. Das Hessische Fischereigesetz definiert die übergeordneten Regeln der Angelfischerei, z.B. wer unter welchen Bedingungen das „Fischereirecht“ ausüben darf – also den Fang und die Entnahme von Fischen aus Gewässern.
Regeln des Vereins
Wer an den Gewässern des AV ÄSCHE angeln möchte, muss zudem die Gewässer- und Befischungsordnung des Vereins beachten, diese ergänzt und konkretisiert das Hessische Fischereigesetz und die Hessische Fischereiverordnung.
Die Inhalte der genannten Regelwerke sowie den unten dargestellten Schonzeitenkalender findet ihr hier (HFischG | HFischV | Gewässer- und Befischungsordnung | Schonzeitenkalender) bzw. im Download-Bereich unserer Website.
Wer sich für weitere Regelwerke interessiert, die Relevanz für das Angeln in Hessen haben, dem empfehlen wir die Website des Regierungspräsidiums Gießen, auf der viele Informationen bereitgestellt werden.