Beginn der Hecht-Schonzeit

Am 01. Februar beginnt die Schonzeit des Hechtes gemäß Hessischer Fischereiverordnung (HFischV), die Schonzeit endet am 15. April. Der Fang bzw. die Entnahme von Hechten ist in diesem Zeitraum untersagt.

Des Weiteren dürfen nach der Gewässer- und Befischungsordnung des AV ÄSCHE in unseren Teichen Hechte oder Zander im Zeitraum vom 01. Februar bis 31. Mai nur mit Kunstködern befischt und nur dann entnommen werden wenn keine Schonphase besteht.

Die Gewässer- und Befischungsordnung findet ihr hier, eine Übersicht der in unseren Gewässern zu beachtenden Schonzeiten und Mindestmaße findet ihr hier.